Röteln - hochansteckende Infektionskrankheit und besonders in der Schwangerschaft gefährlich
Aktualisiert am 24.07.21
Röteln sind eine als Kinderkrankheit bekannte Virusinfektion mit sogenannten Rubellaviren. Sie sind hochansteckend und werden über Tröpfcheninfektion übertragen – das heißt durch Husten, Küssen oder anderweitigen Kontakt mit Körpersekreten des Erkrankten.
Besonders Schwangere sollte auf einen ausreichenden Röteln-Schutz achten, denn eine Ansteckung in der Schwangerschaft kann schwerwiegende Folgen für das Ungeborene haben.
In diesem Ratgeber erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:
- Ursachen
- Risikofaktoren
- Symptome
- Diagnose
- Therapie und Behandlung
- Röteln vorbeugen
- Röteln in der Schwangerschaft
- Familienplanung und Kinderwunsch: Was tun, wenn ich keinen Schutz gegen Röteln habe?
- Infektions- und Schädigungsrate
- Röteln in der Schwangerschaft vorbeugen
In Deutschland gehören Röteln zu den meldepflichtigen Erkrankungen. Seit der Impfempfehlung der STIKO aus dem Jahr 1980 (neue Bundesländer) bzw. 1990 (alte Bundesländer) ist die Anzahl der Rötelnerkrankungen deutlich zurückgegangen. Nach einer Impfung oder einer durchgemachten Infektion ist der Mensch immun gegen Rubellaviren.
Röteln sind gefährlich für Schwangere ohne Schutzimpfung
Eine Rötelninfektion ist normalerweise mit wenigen Komplikationen für den Betroffenen verbunden. Allerdings gilt sie während der Schwangerschaft, insbesondere im ersten Schwangerschaftsdrittel, als besonders gefährlich. In den meisten Fällen kommt es zur Fehlgeburt oder zur sogenannten Rötelnembryopathie, bei welcher sich das Ungeborene über die Plazenta infiziert. Infolgedessen treten schwerwiegende Fehlbildungen am Kind auf, die zu lebenslangen Beeinträchtigungen führen können.
Aus diesem Grund sollte vorab für einen ausreichenden Schutz in Form der Röteln-Impfung gesorgt werden. Während der Schwangerschaft darf die Impfung, aufgrund der möglichen Komplikationen nicht mehr verabreicht werden. Mehr zu Röteln in der Schwangerschaft erhalten Sie an dieser Stelle.
Ursachen
Auslöser von Röteln
Verantwortlich für Röteln ist das gleichnamige Rötelnvirus, auch Rubella-Virus genannt. Hierbei handelt es sich um das einzige Mitglied der Gattung der Rubiviren, welche wiederum der Familie der Togaviren angehören. Typischerweise besitzt das Rötelnvirus eine einzelsträngige RNA. Aufgrund der Tatsache, dass es nur ein einziges auslösendes Virus gibt, konnte eine effektive Impfung entwickelt werden, die vor einer Infektion schützt. Ferner ist dieser Umstand auch dafür verantwortlich, dass der Mensch nach einer einmaligen Infektion nicht noch einmal an den Röteln erkranken kann, sondern anstelle dessen eine lebenslange Immunität aufbaut.
Der Virus wird per Tröpfcheninfektion übertragen
Röteln werden grundsätzlich über Tröpfcheninfektionen, von Mensch zu Mensch übertragen. Tröpfcheninfektionen treten etwa dann auf, wenn Erkrankte niesen oder husten. Die Ansteckungsfähigkeit eines Infizierten ist in der Regel sehr lang. Bereits sieben Tage vor Ausbruch der Krankheit können die Viren übertragen werden.
Erst sieben Tage nach Eintreten des typischen Hautausschlages kann davon ausgegangen werden, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Das heißt, die Ansteckungsdauer beträgt mindestens 14 Tage. Während dieser Zeit sollten Erkrankte den Umgang mit anderen Menschen meiden.
Kindergarten- und Schulkinder sollten auf jeden Fall zu Hause bleiben, auch wenn kein allgemeines, im Infektionsschutzgesetz festgehaltenes Verbot zum Besuch entsprechender Einrichtungen besteht. Die meisten Einrichtungen halten dieses Verbot jedoch ausdrücklich in ihrer eigenen Hausordnung fest. Auch Ärzte vergeben normalerweise Krankschreibungen während der Röteln-Infektion.
Kommt es zu einer Ansteckung mit dem Rötelnvirus, tritt anfangs das asymptomatische Generalisationsstadium ein. Währenddessen erfolgt eine Verbreitung der Erreger innerhalb der Schleimhäute des Atemtraktes und in den Lymphknoten. Im Anschluss folgt das sogenannte Organstadium. Hierbei treten die Erreger in die Haut, Milz und in seltenen Fällen in die Gelenke des Betroffenen ein. Die Gesamtdauer der Krankheitsentstehung nach der Ansteckung, auch Inkubationszeit genannt, liegt zwischen 14 bis 21 Tagen. Erst danach können die typischen Symptome einer Röteln-Infektion erkannt werden.
Risikofaktoren
In seltenen Fällen können Komplikationen bei dem Erkrankten auftreten. Besonders häufig können dabei Gelenkentzündungen, vor allem mit zunehmendem Alter des Erkrankten, vorkommen. Ebenfalls möglich ist eine Verringerung der Blutplättchen, welche wiederum mit einer vermehrten Blutungsneigung verbunden ist. Auch eine Mittelohrentzündung oder Bronchitis können infolge einer Röteln-Infektion auftreten. Selten ist zudem mit einer Entzündung des Gehirns zu rechnen.
Symptome
Typische Röteln-Symptome
Sicherlich denkt man bei Röteln an den typischen Ausschlag am Körper. Doch der fleckige Hautausschlag tritt nicht immer auf. Insbesondere bei Kindern ist der Verlauf häufig symptomarm oder ganz ohne typische Symptome. Genau das macht die Infektion so heimtückisch. Da es nicht immer ersichtlich ist, ob jemand unter Röteln leidet, ist die Ansteckungsrate entsprechend hoch.
Dass eine Infektion ausgebrochen ist, lässt sich oft erst anhand des Ausschlags erkennen. Doch bereits im Vorfeld geht die Erkrankung mit milden Beschwerden einher. Diese lassen nicht immer sofort auf Röteln schließen:
- Etwa zwei bis drei Wochen nach der Ansteckung (Inkubationszeit) mit dem Virus: Es zeigen sich leicht vergrößerte Lymphknoten im Halsbereich, leichtes Fieber und gerötete Schleimhäute.
- Nach zwei bis drei Tagen: der kleinfleckige Ausschlag beginnt meist hinter den Ohren, von dort aus breitet er sich über das Gesicht und den Hals auf den gesamten Körper aus. Der Ausschlag klingt nach etwa drei Tagen wieder ab. In dieser Zeit sind die Lymphknoten im Bereich des Halses und des Nackens meist schmerzhaft vergrößert.
- In einigen Fällen leiden Betroffene auch unter Kopfschmerzen und Gelenkschmerzen, die auf die Rötelninfektion zurückzuführen sind.
Diagnose anhand der Symptome
Die Diagnose von Röteln erfolgt in der Regel durch die Begutachtung des Patienten. Ausschlaggebend ist der typische Hautausschlag. Bei Personen mit Abwehrschwäche können auch serologische Untersuchungen erforderlich sein. Ferner gilt es, ähnliche Krankheiten wie etwa Scharlach, Masern, Ringelröteln oder aber allergische Reaktionen auszuschließen.
Therapie und Behandlung
Eine Therapie und Behandlung der Röteln-Erkrankung zielt vor allem auf die Linderung der Symptome ab. Grund dafür ist, dass es sich bei dem Erreger um ein Virus handelt. Viren können nicht, wie etwa Bakterien, mit Antibiotika behandelt werden. Im Vordergrund steht somit die Linderung der typischen Symptome wie Fieber, Schnupfen oder Husten.
Röteln vorbeugen
Eine Impfung beugt vor
Zur Vorbeugung von Röteln sind verschiedene Prophylaxe-Maßnahmen angeraten. Im Vordergrund steht die typische Impfung. Die Impfung gegen Röteln ist ausschließlich als Kombinationsimpfstoff, mit der Masern- und Mumps-Impfung erhältlich. Daher wird zumeist auch nur von der MMR- (Mumps-Masern-Röteln)-Impfung gesprochen. Diese Impfung wird als Lebendimpfstoff verabreicht und von der STIKO (Ständige Impfkommission) für Kinder ab dem zwölften Lebensmonat, sowie für alle Erwachsene ohne Immunschutz, empfohlen. Die erste Impfung vermittelt in der Regel einen 95-prozentigen Schutz gegen Röteln. Eine zweite Impfgabe, die frühestens vier Wochen nach der ersten erfolgen darf, soll die Impflücke schließen.
Die Röteln-Impfung hält grundsätzlich ein Leben lang vor. Folgeimpfungen sind somit nicht notwendig. Grundsätzlich sollte die erste Impfung mit Beginn des zwölften Lebensmonats erfolgen. In einigen Fällen kann aber auch schon davor geimpft werden. Die Empfehlung hierfür besteht etwa dann, wenn das Kind frühzeitig in die Krippe gehen soll. Nicht geimpft wird jedoch vor dem neunten Lebensmonat. Bis zu diesem Alter können die Kinder noch auf die Abwehrkräfte der Mutter zugreifen. Durch eine zu frühe Impfung könnte es zu einer Aufhebung der Wirkung kommen.
Risiken der Impfung
Die Röteln-Impfung kann wie jede andere Impfung auch, Komplikationen hervorrufen, die über das gewöhnliche Ausmaß von Nebenwirkungen wie etwa Fieber oder Rötungen an der Impfstelle hinausgehen. Hervorzuheben sind an dieser Stelle vor allem Gelenkbeschwerden, von welchen überwiegend Erwachsene betroffen sind, sowie eine Verminderung der Blutplättchen oder eine Gehirnentzündung. Aufgrund der Gefahr, einer Embryopathie, sollten sich Frauen nach Eintritt einer Schwangerschaft nicht mehr impfen lassen. Im Falle einer gewollten Schwangerschaft empfiehlt sich die Röteln-Vorsorge bis zu drei Monate vor der gewünschten Schwangerschaft.
Expositionsprophylaxe bei Infizierten
Falls bereits eine Infektion eingetreten ist, ist eine Expositionsprophylaxe notwendig, welche vor allem erkrankte Personen betrifft. Demnach sollen Betroffene bis zu sieben Tage nach dem Ausbruch des typischen Hautausschlages Kontakt zu anderen Personen meiden. Kindertageseinrichtungen, Schulen und Arbeitsstätten dürfen nicht aufgesucht werden. Sofern sich ein Patient zum Zeitpunkt der Erkrankung in stationärer Behandlung befindet, ist eine Isolierung von anderen Patienten notwendig. Auf diese Weise sollen vor allem epidemische Ausbrüche verhindert und vermieden werden.
Röteln in der Schwangerschaft
Eine Infektion in der Schwangerschaft ist besonders gefährlich, da sich das Virus über den Mutterkuchen auf das Ungeborene ausbreitet und schwere Schäden beim Kind hervorrufen kann.
Der Kontakt zu erkrankten Personen sollte vermieden werden, wenn:
- in der Kindheit noch keine Röteln-Infektion bestand
- kein ausreichender Immunschutz durch eine Impfung besteht.
Woran erkenne ich, ob ich Röteln habe?
Röteln äußern sich in der Schwangerschaft auf dieselbe Weise wie sonst auch. Wenn also Erkältungssymptome wie Fieber, Halsschmerzen, geschwollene Lymphknoten oder Schnupfen auftreten, die nach einigen Tagen nicht abklingen, ist eine Abklärung beim Arzt wichtig. Der Ausschlag tritt erst einige Tage nach den ersten Beschwerden auf. Der sichere Rötelnnachweis ist nur über das Blut möglich.
Was wird im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung gemacht?
Während der Schwangerschaft sind Vorsorgeuntersuchungen Pflicht. Im Mutterpass werden die Ergebnisse festgehalten. Teil der Vorsorge ist auch der Titertest auf Röteln. Hierzu wird Blut abgenommen, welches auf Antikörper gegen Röteln untersucht wird.
Antikörper wurden gebildet, wenn bereits eine Virusinfektion vorlag oder eine ausreichende Impfung vorliegt. Letzteres kann im Impfausweis nachgelesen werden. Ist dort eine Zweifachimpfung gegen Röteln dokumentiert, ist ein Titertest über das Blut nicht notwendig. In diesen Fällen ist keine Infektion mit Röteln zu befürchten und man kann sich auch nicht bei anderen anstecken.
Liegt ein ausreichender Immunschutz vor, wird dies im Mutterpass entsprechend vermerkt:
Liegen jedoch keine Antikörper vor und die Schwangere ist in der Vergangenheit weder an Röteln erkrankt noch hat eine Impfung erhalten, muss der Bluttest während der gesamten Schwangerschaft regelmäßig wiederholt werden. Nur so lässt sich eine eventuelle Infektion ausschließen.
Eine Impfung während der Schwangerschaft ist nicht möglich, da der Impfstoff aktive Viren enthält, die dem ungeborenen Baby schaden könnten.
Wie kann es in der Schwangerschaft zu einer Infektion kommen?
Unabhängig von der Schwangerschaft können sich Erwachsene ohne entsprechende Antikörper jederzeit bei infizierten Personen anstecken.
Ein zusätzlich erhöhtes Risiko ist zum Beispiel gegeben, wenn man bereits ein Kindergarten- oder Schulkind hat. Das Kind kann die Erreger aus der Kita oder der Schule mitbringen oder man kann sich direkt bei einem anderen Kind anstecken, wenn man sein Kind in den Kindergarten bringt. Da eine Infektion mit Röteln im frühen Stadium nicht ersichtlich ist, gibt es keinen effektiven Schutz vor einer Ansteckung.
Untersuchungsmethoden
Bei Verdacht auf eine Infektion gibt es zwei verschiedene Untersuchungsmethoden, um einerseits die Infektion zu bestätigen und andererseits den genauen Erreger nachzuweisen.
Bei beiden Untersuchungen handelt es sich um Blutuntersuchungen. Der Erregernachweis ist dann gegeben, wenn im Blut Antikörper gegen Röteln nachgewiesen werden können.
In der Schwangerschaft kann es darüber hinaus sinnvoll sein, den Erreger noch konkreter zu bestimmen, also die DNA des Virus zu entschlüsseln. Der Virusnachweis (RNA-Nachweis) erfolgt über eine Fruchtwasserprobe. Diese Untersuchung kann also nur in der Pränataldiagnostik im Krankenhaus vorgenommen werden. Nach der 22. SSW kann außerdem das Blut des Ungeborenen selbst untersucht werden, um eine Infektion beim Kind festzustellen und den Erreger nachzuweisen.
Röteln in der Schwangerschaft behandeln
Eine Infektion lässt sich leider nur symptomatisch behandeln, eine Therapie gibt es hingegen nicht. Auch in der Schwangerschaft kann die Infektion nicht ursächlich behandelt werden. Für die werdende Mutter verläuft die Rötelninfektion in der Regel komplikationslos. Die Schädigung des Kindes hängt vom Stadium der Schwangerschaft ab und davon, welche Organe beim Kinde gerade ausgebildet werden und von der Infektion betroffen sind. Bei einer Infektion im ersten Drittel der Schwangerschaft raten die meisten Ärzte sogar zum Schwangerschaftsabbruch.
Familienplanung und Kinderwunsch: Was tun, wenn ich keinen Schutz gegen Röteln habe?
Bei bestehendem Kinderwunsch sollte vorab der Impfschutz überprüft werden. Ein Blick in den Impfausweis gibt schon erst einmal Klarheit darüber, ob als Kind gegen Röteln geimpft wurde:
Die Rötelnimpfung erfolgt dabei in der Regel als 3-fach Impfung gegen Röteln, Masern und Mumps. Einen sicheren Impfschutz besteht übrigens nur dann, wenn man zweifach geimpft wurde. Auch wurden im Impfausweis meist die durchlaufenen Kinderkrankheiten vermerkt. Auch hier gibt ein entsprechender Vermerk Aufschluss über eine durchgemachte Infektion.
Schutzimpfung vor einer geplanten Schwangerschaft
Ist der Impfschutz nicht ausreichend, sollte sich vor einer geplanten Schwangerschaft unbedingt um die Impfung gekümmert werden. Die Schutzimpfung sollte möglichst mindestens drei Monate vor der Schwangerschaft durchgeführt werden.
Nach der Impfung 3 Monate lang sicher verhüten
Geimpft wird dabei ein aktiver Impfstoff, also ein Serum mit lebenden Rubellaviren. Nach spätestens drei Monaten hat der Körper ausreichend Antikörper gebildet und der volle Impfschutz ist erreicht. In diesen drei Monaten solltest man jedoch lieber nicht schwanger werden, da dein Körper noch mit der Bildung der Antikörper beschäftigt ist und das geimpfte Lebendvirus in deinem Körper noch aktiv ist.
Erst nach vollständiger Immunisierung besteht völliger Schutz für einen selbst und für das Kind. Die Schutzimpfung kann auch dann sinnvoll sein, wenn als Kind nur einmalig gegen Röteln geimpft wurde und kein vollständiger Immunschutz besteht.
Schutzimpfung bei unwissentlicher Schwangerschaft – was nun?
Wird die Impfung versehentlich oder unwissentlich in der Frühschwangerschaft durchgeführt, passiert in der Regel nichts. Bisher sind keine Fälle von Schädigungen des Kindes durch Impfung in der Frühschwangerschaft bekannt. Es muss jedoch beachtet werden, dass in den ersten drei Monaten nach der Impfung noch kein vollständiger Immunschutz besteht. Eine Infektion mit Röteln ist in dieser Zeit also durchaus noch möglich.
Infektions- und Schädigungsrate
Grundsätzlich führt eine Rötelninfektion in der Schwangerschaft nicht immer zur Ansteckung des ungeborenen Kindes. Circa ein Zehntel aller Kinder, deren Mütter während der Schwangerschaft Röteln hatten, kommt gesund zur Welt und entwickelt sich völlig normal. Mit einer Schädigungsrate von 60 bis 90 Prozent ist die Gefahr für Missbildungen und Spätfolgen jedoch enorm hoch.
Kann es meinem Baby schaden, wenn ich in der Schwangerschaft Röteln bekomme?
Ja. Und je früher die Infektion mit Röteln auftritt, desto schwerwiegender sind die Folgen für das Ungeborene. Infektionen im zweiten und dritten Trimester der Schwangerschaft gehen meist mit weniger schweren Folgen einher. Das Risiko lässt sich in vier Stadien unterteilen:
- wenn eine Infektion kurz vor der Schwangerschaft erfolgt
- bei einer Infektion in der Frühschwangerschaft
- eine Infektion nach der 13. SSW
- findet eine Infektion kurz vor der Geburt statt
Mögliche Schäden beim Baby
Das Ausmaß der Schädigungen des Babys richtet sich nach der Schwangerschaftswoche. Wird das Ungeborene vom Rötelnvirus befallen, schädigt das Virus genau die Organe, die in diesem Stadium der Schwangerschaft ausgebildet werden.
- Eine Infektion zwischen den ersten drei Monaten der Schwangerschaft führt daher oft zu Fehlbildungen des Herzens, der Ohren und der Augen. Auch Missbildungen der Knochen sowie Hirnerkrankungen und geistige Behinderungen sind häufige Folgen einer Infektion mit Röteln im ersten Drittel der Schwangerschaft.
- Eine Rötelninfektion zwischen der 13. und 17. SSW führt meist zu Fehlbildungen des Innenohrs. In der späteren Schwangerschaft werden Organschäden immer unwahrscheinlicher und die Schädigungsrate sinkt auf unter 50 Prozent.
- Kurz vor der Geburt verursacht eine Infektion mit Röteln in der Regel keine dauerhaften Schäden mehr, das Baby wird jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Röteln zur Welt kommen. In der Folge können sich eine Lungenentzündung, Durchfall oder eine Gefäßentzündung einstellen, seltener auch Wachstumsstörungen des Babys.
Röteln in der Schwangerschaft vorbeugen
- Da das bewusste Vermeiden des Kontakts mit Erkrankten meist schwierig ist, weil Röteln nicht immer gleich offensichtlich sind, besteht die sicherste Prophylaxe in der Impfung. Gerade vor geplanten Schwangerschaften sollte das kein Problem sein.
- Bist du jedoch schon schwanger und stellt der Arzt dann fest, dass du keine Antikörper gegen Röteln hast, solltest du Menschen mit möglichen Rötelninfektionen meiden.
- Bei Kontakt mit dem Erreger besteht bei Schwangeren ohne Antikörpernachweis zudem die Möglichkeit einer schnellen passiven Immunisierung zum Abtöten des Virus. Hierzu bekommst du vom Frauenarzt Immunglobuline, die das Virus deaktivieren.
- Enge Verlaufskontrollen des Blutbefunds sind dann nötig. Auch Schwangere in Risikoberufen, also etwa Kindergärtnerinnen oder Lehrerinnen, können mit Immunglobulinen passiv immunisiert werden.