Wirksamkeit nicht belegt - keine PKV Erstattung Apulo spag. Peka Saft wurde von meinem Hausarzt verschrieben, der mir des öfteren erst mit homöopatischen Mitteln zu helfen versucht. Bei bisherigen Präparaten war auch die Erstattung durch meine PKV nie problematisch. Zum einen kann ich nicht wirklich feststellen, dass das Arzneimittel geholfen hat, zum anderen wurde diesmal auch die Erstattung durch die PKV verweigert. Begründung: Wirksamkeit ist nicht belegt. Eine medizinische Notwendigkeit ist daher nicht gegeben. Der Hersteller (Pekana Naturheilmittel GmbH) konnte die Behauptung nicht widerlegen. Kosten ohne wirksamenen, belegbaren Effekt? Hier kann jeder selbst entscheiden, ob er sich dieses Arzneimittel gönnen möchte.
von einem Anwender
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